Amtlicher Beschuss
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Schusswaffen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, amtlich beschossen werden. Wird ein Austausch, eine Veränderung oder eine Instandsetzung an den wesentlichen Teilen vorgenommen, ist dieser Beschuss zu wiederholen. Wesentliche Teile sind der Lauf, der Verschluss und das Patronenlager, sofern es nicht Teil des Laufes ist, wie es beispielsweise die Trommel beim Revolver ist. Der amtliche Beschuss wird in sechs Beschussämtern durchgeführt. diese sind Kiel, Hannover, Ulm, Berlin, München und Köln. Beschusszeichen siehe Tabelle.