In der Bundesrepublik Deutschland müssen Schusswaffen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, amtlich beschossen werden. Wird ein Austausch, eine Veränderung oder eine Instandsetzung an den wesentlichen Teilen vorgenommen, ist dieser Beschuss zu wiederholen. Wesentliche Teile sind der Lauf, der Verschluss und das Patronenlager, sofern es nicht Teil des Laufes ist, wie es beispielsweise die Trommel beim Revolver ist. Der amtliche Beschuss wird in sechs Beschussämtern durchgeführt. diese sind Kiel, Hannover, Ulm, Berlin, München und Köln. Beschusszeichen siehe Tabelle.
Das komplette Beschusszeichen besteht aus:
- dem Bundesadler bzw. CIP für Deutschland
- einem Kennbuchstaben
- dem Ortszeichen
- dem Jahreszeichen
Büchsen und Kurzwaffen werden mit einer um etwa 30% überhöhten Ladung beschossen, Flintenläufe mit 850 Bar und bei erhöhtem Gasdruck mit maximal 1200 Bar.
Neben der Druckfestigkeit werden alle Waffen auf korrekte Innenmaße und hinsichtlich ihrer Funktionssicherheit geprüft.
Die wichtigsten Kennbuchstaben sind:
N für Nitrobeschuss mit normalem Gasdruck
V für überhöhten Gastruck
SP für Schwarzpulverbeschuss
I für Wieder- oder Instandsetzungsbeschuss
Bei Waffen die wieder beschossen werden und dabei nicht mehr den Anforderungen entsprechen, werden die Beschusszeichen kreuzweise überschlagen und damit entwertet.
Auf einer Schusswaffe müssen neben den amtlichen Beschusszeichen folgende Zeichen angebracht sein:
- der Name, die Firma oder das Firmenzeichen des Herstellers oder des Importeurs,
- eine Seriennummer/Waffennummer,
- die Bezeichnung der für diese Waffe handelsüblichen Munition.
Auf Grund eines Abkommens werden die Beschusszeichen folgender Staaten in der BRD anerkannt: Belgien, Chile, CSSR, DDR, England, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Ungan.